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AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen): 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. 5. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 7. Die gebuchten Zimmer werden vom Hotelier am Anreisetag grundsätzlich bis 18:00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb zu verständigen, wenn die Anreise voraussichtlich nach 18:00 Uhr erfolgen wird. 8. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind. 9. Es gelten folgende Rücktritts-Pauschalen:
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